Nachträge — Forderungen des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung über den vereinbarten Preis hinaus — sind in der Natursteinsanierung häufig die Regel. Wer die Mechanismen kennt, kann gegensteuern.
Warum entstehen Nachträge?
Die Ursache liegt fast immer in einer unvollständigen oder fehlerhaften Leistungsbeschreibung. Was im Leistungsverzeichnis nicht steht, kann nicht verbindlich beauftragt werden — und alles, was erst auf der Baustelle ans Licht kommt, wird teuer nachverhandelt.
Die häufigsten Nachtragsgründe
- Unbekannter Schadensumfang: Pauschalpositionen ohne vorherige Kartierung. Auf der Baustelle ist der Schaden größer als angenommen.
- Fehlende Materialangaben: Mörtelrezepturen, Steinarten oder Oberflächen sind nicht spezifiziert. Der Auftragnehmer wählt nach eigenem Ermessen und rechnet das Hochwertigste ab.
- Unklare Mengenvorgaben: „ca.-Angaben" sind eine Einladung zum Nachtrag. Was nicht gemessen ist, wird großzügig geschätzt.
- Nicht erkannte Folgeschäden: Im Bestand verdeckte Schäden, die sich erst nach Arbeitsbeginn zeigen, führen zwangsläufig zu Mehrleistung.
- Unzureichende Vorleistungsklärung: Wer reinigt, gerüstet, entsorgt — fehlt diese Abgrenzung, entstehen Lücken, die der Auftragnehmer füllt und berechnet.
Was ein nachtragssicheres LV enthält
| Schadenskartierung als Grundlage | Mengen aus Kartierung, nicht aus Schätzung |
| Materialspezifikation | Mörtelrezeptur, Steinart, Korngröße, Bindemittel — konkret |
| Flächenangaben | Gemessene m² je Schadenstyp, keine Pauschalen |
| Nebenleistungen | Reinigung, Schutz, Entsorgung — klar abgegrenzt |
| Bedarfspositionen | Für absehbare Unbekannte, mit Einheitspreis vorab vereinbart |
| Abnahmekriterien | Was als mangelfreie Ausführung gilt — definiert, nicht offen |
Nachträge sind kein Versagen des Auftragnehmers — sie sind fast immer das Ergebnis einer unvollständigen Planungsgrundlage. Was nicht im LV steht, wird nachverhandelt — immer zum Nachteil des Auftraggebers.